Suchen Hilfe
VwGH 11.12.1984, 84/14/0004

VwGH 11.12.1984, 84/14/0004

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Werden Instandsetzungsarbeiten in bisher betrieblich genutzten Räumen einer Eigentumswohnung erst nach Betriebsaufgabe getätigt, so sind die Kosten dieser Arbeiten nicht mehr betrieblich veranlaßt, auch wenn die Schäden, welche durch die Instandsetzungsarbeiten beseitigt werden, durch den Betrieb verursacht sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984140004.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-61335