VwGH 05.06.1985, 84/13/0291
VwGH 05.06.1985, 84/13/0291
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §28 Abs3; |
RS 1 | Bei der entgeltlichen Übertragung eines Mietobjektes, dessen bisheriger Eigentümer die steuerliche Begünstigung des § 28 Abs 3 EStG in Anspruch genommen hat, können die daraus resultierenden steuerlichen Verpflichtungen nicht auf den Rechtsnachfolger überbunden werden. Vielmehr hat der Veräußerer die steuerfrei belassenen Beträge - soweit sie noch nicht im Sinne des § 28 Abs 3 EStG bestimmungsgemäß verwendet wurden - zum Zeitpunkt der Veräußerung nachzuversteuern, weil für ihn nach der Veräußerung mangels künftiger Werbungskosten in der Regel keine Möglichkeit einer bestimmungsgemäßen Verwendung mehr besteht (Hinweis E , 83/14/0171). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6010 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984130291.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-61332