VwGH 03.12.1986, 84/13/0289
VwGH 03.12.1986, 84/13/0289
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §6 Z1; |
RS 1 | Der Umstand, daß der Umsatz einer Tabaktrafik innerhalb von vier Jahren ab Erwerb des Betriebes um rund 150 % gesteigert werden könnte, läßt den Schluß zu, daß der Firmenwert des Betriebes ganz wesentlich von Wertkomponenten bestimmt wird, die auf die persönlichen Fähigkeiten und Leistungen des jeweiligen Unternehmens zurückzuführen sind. Der weiters daraus gezogene Rückschluß, auch der erworbene Firmenwert sei vom Rechtsvorgänger erwirtschaftet worden und beruhe auf vergleichbaren Wertkomponenten, widerspricht unter der Voraussetzung, daß sich die äußeren Rahmenbedingungen des Betriebes (zB Konkurrenzsituation) nicht geändert haben, weder den Denkgesetzen noch den Erfahrungen des Wirtschaftslebens. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6175 F/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984130289.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-61330