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VwGH 03.12.1986, 84/13/0289

VwGH 03.12.1986, 84/13/0289

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §6 Z1;
RS 1
Der Umstand, daß der Umsatz einer Tabaktrafik innerhalb von vier Jahren ab Erwerb des Betriebes um rund 150 % gesteigert werden könnte, läßt den Schluß zu, daß der Firmenwert des Betriebes ganz wesentlich von Wertkomponenten bestimmt wird, die auf die persönlichen Fähigkeiten und Leistungen des

jeweiligen Unternehmens zurückzuführen sind. Der weiters daraus gezogene Rückschluß, auch der erworbene Firmenwert sei vom Rechtsvorgänger erwirtschaftet worden und beruhe auf vergleichbaren Wertkomponenten, widerspricht unter der Voraussetzung, daß sich die äußeren Rahmenbedingungen des Betriebes (zB Konkurrenzsituation) nicht geändert haben, weder den Denkgesetzen noch den Erfahrungen des Wirtschaftslebens.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6175 F/1986
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130289.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-61330