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VwGH 20.05.1987, 84/13/0287

VwGH 20.05.1987, 84/13/0287

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
RS 1
Für die Beurteilung von musikalischen Darbietungen eines Interpreten, der seine Lieder teilweise selbst musikalisch gestaltet und Texte verfaßt, als künstlerisch oder nicht künstlerisch, ist die Auseinandersetzung mit den Texten allein nicht ausreichend; sie erfordert auch eine Auseinandersetzung mit der musikalischen Gestaltung (Komposition) und der Art des Vortrages.
Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
RS 2
Liegt eine Tätigkeit im Grenzbereich zwischen künstlerischer und nicht künstlerischer Tätigkeit, ist zur Klärung der Frage, welchem Bereich die Tätigkeit tatsächlich zuzuordnen ist, die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen zweckmäßig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130287.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-61329