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VwGH 09.04.1986, 84/13/0259

VwGH 09.04.1986, 84/13/0259

Rechtssatz


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Norm
AbgEO §77 Abs1 Z1;
RS 1
Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, ist über eine Berufung des Abgabenschuldners, die sich gegen die Pfändung richtet, meritorisch zu entscheiden (Hinweis E , 84/13/0072).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130259.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-61316