VwGH 09.04.1986, 84/13/0259
VwGH 09.04.1986, 84/13/0259
Rechtssatz
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Norm | AbgEO §77 Abs1 Z1; |
RS 1 | Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, ist über eine Berufung des Abgabenschuldners, die sich gegen die Pfändung richtet, meritorisch zu entscheiden (Hinweis E , 84/13/0072). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984130259.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-61316