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VwGH 04.02.1987, 84/13/0244

VwGH 04.02.1987, 84/13/0244

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §34;
RS 1
Die Absicht, nach Ablegung der HAK-Matura (im zweiten Bildungswesen) im bisherigen Beruf weiter tätig zu sein und die durch die zusätzliche Ausbildung verbesserten Aufstiegschancen zu nutzen, vermag den dafür getätigten Aufwendungen nicht den Charakter von Fortbildungskosten zu verleihen (Hinweis E , 85/13/0147).
Normen
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §34;
RS 2
Eine HAK-Ausbildung ist auch dann nicht als Fortbildung anzusehen, wenn sie neben einem bereits ausgeübten Beruf erworben wird, weil das vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für eine Vielzahl verschiedener Berufe darstellt und nicht der spezifischen fachlichen Weiterbildung

(Fortbildung) in dem bereits ausgeübten Beruf dient (Hinweis auf E , 85/13/0147).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130244.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-61307