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VwGH 06.03.1985, 84/13/0235

VwGH 06.03.1985, 84/13/0235

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Ein ungeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften (Hinweis auf Stoll, BAO-Handbuch S 425, sowie E , 82/13/0056).
Normen
RS 2
Wer dunkle Geschäfte tätigt oder getätigt zu haben behauptet, und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel nicht zweifelsfrei zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen (Hinweis E , Zl 2829/52,VwSlg 778 F/1953, E , Zl 153/65, 3632 F/1967

und , 969/69).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130235.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-61302