VwGH 06.03.1985, 84/13/0235
VwGH 06.03.1985, 84/13/0235
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Ein ungeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften (Hinweis auf Stoll, BAO-Handbuch S 425, sowie E , 82/13/0056). |
Normen | |
RS 2 | Wer dunkle Geschäfte tätigt oder getätigt zu haben behauptet, und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel nicht zweifelsfrei zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen (Hinweis E , Zl 2829/52,VwSlg 778 F/1953, E , Zl 153/65, 3632 F/1967 und , 969/69). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984130235.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-61302