VwGH 27.02.1985, 84/13/0230
VwGH 27.02.1985, 84/13/0230
Rechtssatz
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Norm | BAO §184 Abs1; |
RS 1 | Die Abgabenbehörde hat den Denkvorgang darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat. Nur so wird der VwGH in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit des Schätzungvorganges hinsichtlich seiner Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe zu überprüfen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984130230.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-61298