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VwGH 27.02.1985, 84/13/0230

VwGH 27.02.1985, 84/13/0230

Rechtssatz


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Norm
BAO §184 Abs1;
RS 1
Die Abgabenbehörde hat den Denkvorgang darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat. Nur so wird der VwGH in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit des Schätzungvorganges hinsichtlich seiner Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe zu überprüfen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130230.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-61298