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VwGH 03.12.1986, 84/13/0216

VwGH 03.12.1986, 84/13/0216

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ein Hochschulprofessor erhält die Kollegiengeldabgeltung für eine Tätigkeit, die er im Rahmen seines Dienstverhältnisses ausübt. Nach der stRsp (zB E , 3482/80) ist bei (undifferenzierter) Entlohnung einer Tätigkeit in ihrer Gesamtheit eine (nachträgliche) Aufteilung in eine solche, die auf urheberrechtlich geschützte Leistungen und eine solche, die auf andere Leistungen entfällt, nicht möglich. Der Hinweis auf die Bestimmung des § 51 GehaltsG ist nicht geeignet, eine gesonderte Entlohnung für die Verwertung selbstgeschaffener Urheberrechte darzutun. Diese Bestimmung erschöpft sich in der Aussage, daß für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen eine Kollegiengeldabgeltung in bestimmter Höhe gewährt wird und daß diese ihrer Höhe nach vom Wochenstundenausmaß und der Art der Lehrveranstaltung abhängt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130216.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-61293