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VwGH 11.02.1987, 84/13/0139

VwGH 11.02.1987, 84/13/0139

Rechtssätze


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Norm
EStG 1972 §2 Abs2;
RS 1
In der Regel wird sich die Einträglichkeit einer Betätigung für den Steuerpflichtigen dann einstellen, wenn wirtschaftliche Grundsätze in der Geschäftsführung beachtet werden und der Wille zur Verwendung betrieblicher Güter nach wirtschaftlichen Grundsätzen feststellbar ist (Hinweis auf E , 1437/68). Nur unter diesen Voraussetzungen wird von steuerlich relevanten "Anlaufverlusten" gesprochen werden können. Eine Tätigkeit, die ausschließlich darin besteht, Leasingverträge mit Kaufoption zu Bedingungen abzuschließen, wonach nicht einmal die Anschaffungskosten der verleasten PKW gedeckt

werden, widerspricht kaufmännischen Gepflogenheiten.
Norm
EStG 1972 §2 Abs2;
RS 2
Eine Änderung der Wirtschaftsführung kann möglicherweise dazu führen, daß aus einer bisher nicht ertragsbringenden Tätigkeit in Zukunft eine steuerlich relevante Einkunftsquelle wird (Hinweis E , 84/13/0126).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130139.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-61278