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VwGH 28.05.1986, 84/13/0117

VwGH 28.05.1986, 84/13/0117

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Wird ein Rechtsmittel wegen verspäteter Einbringung zurückgewiesen, so ist Beweisthema im Rechtsmittelverfahren gegen den Zurückweisungsbescheid lediglich die Versäumung der Berufungsfrist. Allfällige Gründe, die die Verspätung entschuldbar erscheinen lassen, können nur in einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist geltend gemacht werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130117.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-61269