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VwGH 12.06.1985, 84/13/0100

VwGH 12.06.1985, 84/13/0100

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Verbürgt sich der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH für den der GmbH gewährten Kredit als Bürge und Zahler, dann übernimmt er damit ein Wagnis, das dem eines Unternehmers gleicht. Die Zwangsläufigkeit der mit der Darlehensrückzahlung verbundenen Belastung ist deshalb zu

verneinen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130100.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-61259