VwGH 12.06.1985, 84/13/0100
VwGH 12.06.1985, 84/13/0100
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §34; |
RS 1 | Verbürgt sich der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH für den der GmbH gewährten Kredit als Bürge und Zahler, dann übernimmt er damit ein Wagnis, das dem eines Unternehmers gleicht. Die Zwangsläufigkeit der mit der Darlehensrückzahlung verbundenen Belastung ist deshalb zu verneinen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984130100.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-61259