VwGH 29.05.1985, 84/13/0094
VwGH 29.05.1985, 84/13/0094
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Wenn die Garagierung des Fahrzeuges des Bfrs während seiner Dienstzeit in der Nähe seines ständigen Arbeitsplatzes im wesentlichen nur seiner Bequemlichkeit dient, dann stehen die Garagierungskosten in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner Einnahmenerzielung, sondern sind vielmehr - ungeachtet des Umstandes, daß es sich um die Abstellung des Pkws in der Garage während des Dienstes des Bfrs, allerdings nicht während einer Dienstreise handelt - ursächlich auf seine private Lebensführung zurückzuführen. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984130094.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-61256