VwGH 26.09.1984, 84/13/0075
VwGH 26.09.1984, 84/13/0075
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §4 Abs2; |
RS 1 | Die Behörde darf im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens die Zustimmung zu einer Bilanzänderung - bei unveränderter Sachlage - dann versagen, wenn dadurch ausschließlich oder in erster Linie erst nach Einreichung der betreffenden Steuererklärungen erkannte Steuernachteile ausgeglichen werden sollen (Hinweis auf E , 2579/79). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984130075.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-61246