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VwGH 13.02.1985, 84/13/0067

VwGH 13.02.1985, 84/13/0067

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld kann unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine Härte bedeuten, wenn der angefochtene Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsmittelverfahren zu gewärtigen ist (Hinweis E , 0349/67).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0929/74 E VwSlg 4846 F/1975; RS 1
Norm
RS 2
Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen, von dem ihnen eingeräumten Ermessen Gebrauch machen zu können. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist den Abgabenbehörden die Bewilligung von Zahlungserleichterungen verwehrt (Hinweis Reeger-Stoll, Die BAO 5, Seite 332).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2717/79 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130067.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-61243