VwGH 13.02.1985, 84/13/0067
VwGH 13.02.1985, 84/13/0067
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld kann unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine Härte bedeuten, wenn der angefochtene Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsmittelverfahren zu gewärtigen ist (Hinweis E , 0349/67). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0929/74 E VwSlg 4846 F/1975; RS 1 |
Norm | |
RS 2 | Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen, von dem ihnen eingeräumten Ermessen Gebrauch machen zu können. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist den Abgabenbehörden die Bewilligung von Zahlungserleichterungen verwehrt (Hinweis Reeger-Stoll, Die BAO 5, Seite 332). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2717/79 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984130067.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-61243