Suchen Hilfe
VwGH 26.09.1984, 84/13/0036

VwGH 26.09.1984, 84/13/0036

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BAO §131 Abs1 Z2 idF 1980/151;
BAO §163 idF 1980/151;
BAO §184 idF 1980/151;
RS 1
Tageslosungen in runden Summen stellen unabhängig davon, aus welchem Grunde eine den Tatsachen entsprechende Feststellung des Kassenstandes unterblieben ist, einen Buchführungsmangel dar (Hinweis E , 653/59 vom , 1768/60 und E , 252/80) und berechtigen die Abgabenbehörde zur Schätzung.
Normen
BAO §131 Abs1 Z2 idF 1980/151;
BAO §184 idF 1980/151;
RS 2
Die Verletzung der Soll-Vorschrift des § 131 Abs 1 Z 2 BAO ist keineswegs sanktionslos; die Behörde hat vielmehr mit Hilfe von Schätzungen vorzugehen, um das Ergebnis der Besteuerung zugrunde zu legen, das bei Einhaltung dieser Bestimmungen hätte ausgewiesen werden müssen (Hinweis auf Stoll, BAO-Handbuch, Wien 1980, S 313).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984130036.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-61231