VwGH 26.09.1984, 84/13/0036
VwGH 26.09.1984, 84/13/0036
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Tageslosungen in runden Summen stellen unabhängig davon, aus welchem Grunde eine den Tatsachen entsprechende Feststellung des Kassenstandes unterblieben ist, einen Buchführungsmangel dar (Hinweis E , 653/59 vom , 1768/60 und E , 252/80) und berechtigen die Abgabenbehörde zur Schätzung. |
Normen | |
RS 2 | Die Verletzung der Soll-Vorschrift des § 131 Abs 1 Z 2 BAO ist keineswegs sanktionslos; die Behörde hat vielmehr mit Hilfe von Schätzungen vorzugehen, um das Ergebnis der Besteuerung zugrunde zu legen, das bei Einhaltung dieser Bestimmungen hätte ausgewiesen werden müssen (Hinweis auf Stoll, BAO-Handbuch, Wien 1980, S 313). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984130036.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-61231