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VwGH 20.03.1985, 84/13/0031

VwGH 20.03.1985, 84/13/0031

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Wird die Herkunft finanzieller Mittel aus dem nächsten Verwandtenkreis behauptet (Schenkung, Verwandtendarlehen), so ist es unglaubwürdig, daß nur der Steuerberater des Abgabepflichtigen sachdienliche Auskünfte hierüber zu geben vermag. Gleiches gilt für behauptete Spielgewinne. Wird

derartiges erstmals in einem späteren Stadium des Verfahrens vorgebracht, und hat sich der Abgabepflichtige bis dahin wiederholt geweigert, Auskünfte über die Herkunft der Mittel zu geben, dann drängt sich geradezu der Verdacht der Wahrheitswidrigkeit seiner Angaben auf.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130031.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-61229