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VwGH 19.09.1984, 84/13/0021

VwGH 19.09.1984, 84/13/0021

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ausführungen zur Behandlung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses bei Schätzung der Betriebsergebnisses.
Norm
RS 2
Wer zur Schätzung begründeten Anlaß gibt muß eine mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen. Es liegt im Wesen der Schätzung, daß die auf diese Weise ermittelten Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen (Hinweis E , 779/79).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984130021.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-61226