VwGH 22.02.1989, 84/13/0001
VwGH 22.02.1989, 84/13/0001
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Ein wesentliches Kriterium für die Unterscheidung einer selbständig ausgeübten Tätigkeit von einem Dienstverhältnis stellt das Unternehmerrisiko dar. Dieses besteht darin, daß die Höhe der Einkünfte eines Abgabepflichtigen ausschließlich oder weitestgehend vom Erfolg seines Tätigwerdens abhängt. Ist dem Abgabepflichtigen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite ein freies Disponieren möglich, ist ein Unternehmerrisiko gegeben (hier: Erzeugung u der Handel mit Saunas). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1984130001.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-61217