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VwGH 22.02.1989, 84/13/0001

VwGH 22.02.1989, 84/13/0001

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §47 Abs3;
RS 1
Ein wesentliches Kriterium für die Unterscheidung einer selbständig ausgeübten Tätigkeit von einem Dienstverhältnis stellt das Unternehmerrisiko dar. Dieses besteht darin, daß die Höhe der Einkünfte eines Abgabepflichtigen ausschließlich oder weitestgehend vom Erfolg seines Tätigwerdens abhängt. Ist dem Abgabepflichtigen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite ein freies Disponieren möglich, ist ein Unternehmerrisiko gegeben (hier: Erzeugung u der Handel mit Saunas).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1984130001.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61217