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VwGH 21.04.1986, 84/08/0168

VwGH 21.04.1986, 84/08/0168

Rechtssatz


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Normen
GSVG 1978 §1;
GSVG 1978 §2 Abs1;
RS 1
Den für die Versicherungspflicht der geschäftsführenden Gesellschafter einer GesmbH in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen kann nicht entnommen werden, dass darin hinsichtlich der Versicherungspflicht auf die Entgeltlichkeit der Tätigkeit dieser Personen abgestellt wird. Die Geschäftsführereigenschaft eines Gesellschafters ist ein formalisiertes Merkmal der Versicherungspflicht. Daher ist es nicht maßgebend, was im Innenverhältnis vereinbart wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984080168.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-61166