VwGH 21.04.1986, 84/08/0168
VwGH 21.04.1986, 84/08/0168
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Den für die Versicherungspflicht der geschäftsführenden Gesellschafter einer GesmbH in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen kann nicht entnommen werden, dass darin hinsichtlich der Versicherungspflicht auf die Entgeltlichkeit der Tätigkeit dieser Personen abgestellt wird. Die Geschäftsführereigenschaft eines Gesellschafters ist ein formalisiertes Merkmal der Versicherungspflicht. Daher ist es nicht maßgebend, was im Innenverhältnis vereinbart wurde. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984080168.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-61166