VwGH 14.04.1988, 84/08/0141
VwGH 14.04.1988, 84/08/0141
Rechtssätze
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Norm | ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1973/031 vor Aufhebung durch das E G 36,37/82; |
RS 1 | Bei der Gewährung von Tages- und Nächtigungsgeldern im Rahmen kollektivvertraglicher Sätze erübrigt sich die Prüfung durch Versicherungsträger und Verwaltungsbehörden, ob und inwieweit sie dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. (Hinweis auf E vom , 2054/57, VwSlg 4762 A/1958) |
Normen | |
RS 2 | Im Falle sozialversicherungsrechtlicher Beitragsnachrechnungen ist eine Trennbarkeit in eine Entscheidung (hier: der Einspruchsbehörde) bloß dem Grunde nach und in eine solche der Höhe nach nicht gegeben. (Hinweis auf E vom , 84/08/0142) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1984080141.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-61164