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VwGH 14.04.1988, 84/08/0141

VwGH 14.04.1988, 84/08/0141

Rechtssätze


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Norm
ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1973/031 vor Aufhebung durch das E G 36,37/82;
RS 1
Bei der Gewährung von Tages- und Nächtigungsgeldern im Rahmen kollektivvertraglicher Sätze erübrigt sich die Prüfung durch Versicherungsträger und Verwaltungsbehörden, ob und inwieweit sie dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. (Hinweis auf E vom , 2054/57, VwSlg 4762 A/1958)
Normen
ASVG §410 Abs1 Z7;
AVG §59 Abs1;
RS 2
Im Falle sozialversicherungsrechtlicher Beitragsnachrechnungen ist eine Trennbarkeit in eine Entscheidung (hier: der Einspruchsbehörde) bloß dem Grunde nach und in eine solche der Höhe nach nicht gegeben. (Hinweis auf E vom , 84/08/0142)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1984080141.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-61164