Suchen Hilfe
VwGH 28.03.1985, 84/08/0083

VwGH 28.03.1985, 84/08/0083

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Bei der Festsetzung der Zuschlagshöhe nach § 113 Abs 1 zweiter Satz ASVG hat sich die Behörde mit den dort genannten Tatbestandselementen auseinander zu setzen, also mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners, des Ausmaßes der nachzuzahlenden Beiträge und insbesondere der Art des Meldeverstoßes. (Hinweis auf E vom , 83/08/0099)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080083.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-61153

Feedback

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden