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VwGH 28.03.1985, 84/08/0083

VwGH 28.03.1985, 84/08/0083

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Bei der Festsetzung der Zuschlagshöhe nach § 113 Abs 1 zweiter Satz ASVG hat sich die Behörde mit den dort genannten Tatbestandselementen auseinander zu setzen, also mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners, des Ausmaßes der nachzuzahlenden Beiträge und insbesondere der Art des Meldeverstoßes. (Hinweis auf E vom , 83/08/0099)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080083.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-61153