VwGH 28.03.1985, 84/08/0083
VwGH 28.03.1985, 84/08/0083
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Bei der Festsetzung der Zuschlagshöhe nach § 113 Abs 1 zweiter Satz ASVG hat sich die Behörde mit den dort genannten Tatbestandselementen auseinander zu setzen, also mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners, des Ausmaßes der nachzuzahlenden Beiträge und insbesondere der Art des Meldeverstoßes. (Hinweis auf E vom , 83/08/0099) |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984080083.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-61153