VwGH 19.12.1985, 84/08/0044
VwGH 19.12.1985, 84/08/0044
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Bei Abweisung eines Antrages auf Absehen vom Ruhen nach § 16 Abs 2 AlVG wird der Vermittlungsausschuss als kollegial beschließendes Entscheidungsorgan tätig. ISd § 56 Abs 1 erster Satz AlVG ist eine solche Entscheidung als eine Entscheidung "des Arbeitsamtes" zu betrachten, sodass die Zuständigkeit des Landesarbeitsamtes als Berufungsbehörde zu bejahen ist. |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zur Qualifikation einer "intimierten" Entscheidung des gem § 16 Abs 2 AlVG zuständigen Vermittlungsausschusses. (Hinweis auf E vom , 82/17/0068, VwSlg 5767 F/1983) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984080044.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-61148