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VwGH 18.09.1984, 84/07/0205

VwGH 18.09.1984, 84/07/0205

Rechtssatz


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Normen
AVG §38;
GVG Slbg 1974 §13 Abs2;
RS 1
Die Grundverkehrsbehörde ist berechtigt, den ihr vorgelegten Vertrag dahin zu beurteilen, ob ein gültiges Rechtsgeschäft oder ein Scheingeschäft vorliegt. Liegt ein nichtiger Vertrag vor, dann ist der Antrag auf Genehmigung zurückzuweisen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 11524 A/1984
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984070205.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-61131