VwGH 11.06.1987, 84/06/0183
VwGH 11.06.1987, 84/06/0183
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Werbe- und Ankündigungsanlagen dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Auch das Vorhandensein einzelner störender Objekte kann noch nicht dazu führen, dass ein weiterer Eingriff in das Ortsbild nicht als störend angesehen werden könnte, soweit ein solches noch schutzwürdig vorhanden ist. Hiezu muss aber die gesamte Lage der Umgebung berücksichtig werden, es liegt nicht im Belieben des Sachverständigen, eine Auswahl jener Elemente vorzunehmen, aus denen er das Ortsbild zusammensetzt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1984060183.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-61105