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VwGH 11.06.1987, 84/06/0183

VwGH 11.06.1987, 84/06/0183

Rechtssatz


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Normen
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BauO Stmk 1968 §18;
BauO Stmk 1968 §56;
RS 1
Werbe- und Ankündigungsanlagen dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Auch das Vorhandensein einzelner störender Objekte kann noch nicht dazu führen, dass ein weiterer Eingriff in das Ortsbild nicht als störend angesehen werden könnte, soweit ein solches noch schutzwürdig vorhanden ist. Hiezu muss aber die gesamte Lage der Umgebung berücksichtig werden, es liegt nicht im Belieben des Sachverständigen, eine Auswahl jener Elemente vorzunehmen, aus denen er das Ortsbild zusammensetzt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060183.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-61105

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