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VwGH 22.01.1987, 84/06/0181

VwGH 22.01.1987, 84/06/0181

Rechtssätze


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Normen
BauO Stmk 1968 §4;
BauRallg;
RS 1
Der Gebäudeabstand nach § 4 Abs 1 Stmk BauO ist vom aufgehenden Mauerwerk zu berechnen; Balkone oder balkonartige Zugänge zum Haus sind als nicht raumbildend nicht zu berücksichtigen.
Norm
BauO Stmk 1968 §4;
RS 2
In § 4 Abs 1 Stmk BauO werden (im Gegensatz zum dritten Absatz dieser Bestimmung) lediglich für "Gebäude" konkrete Abstände festgelegt (Hinweis auf E vom , 83/06/0248).
Norm
BauO Stmk 1968 §4;
RS 3
Ein Bauwerk, das nicht ganz zwei Meter vom Haus vorspringt und mit einem 1 m hohen Geländer ausgestattet ist, wobei die Abstände zwischen den Stützen 2 m betragen, ist als "Balkon", nicht als "massives Bauwerk", zu bezeichnen und fällt somit nicht unter die Abstandsbestimmung des § 4 Abs 1 Stmk BauO.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060181.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-61104