VwGH 22.01.1987, 84/06/0181
VwGH 22.01.1987, 84/06/0181
Rechtssätze
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Normen | BauO Stmk 1968 §4; BauRallg; |
RS 1 | Der Gebäudeabstand nach § 4 Abs 1 Stmk BauO ist vom aufgehenden Mauerwerk zu berechnen; Balkone oder balkonartige Zugänge zum Haus sind als nicht raumbildend nicht zu berücksichtigen. |
Norm | BauO Stmk 1968 §4; |
RS 2 | In § 4 Abs 1 Stmk BauO werden (im Gegensatz zum dritten Absatz dieser Bestimmung) lediglich für "Gebäude" konkrete Abstände festgelegt (Hinweis auf E vom , 83/06/0248). |
Norm | BauO Stmk 1968 §4; |
RS 3 | Ein Bauwerk, das nicht ganz zwei Meter vom Haus vorspringt und mit einem 1 m hohen Geländer ausgestattet ist, wobei die Abstände zwischen den Stützen 2 m betragen, ist als "Balkon", nicht als "massives Bauwerk", zu bezeichnen und fällt somit nicht unter die Abstandsbestimmung des § 4 Abs 1 Stmk BauO. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1984060181.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-61104