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VwGH 17.05.1984, 84/06/0101

VwGH 17.05.1984, 84/06/0101

Rechtssätze


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Normen
BauO Krnt 1969 §18 Abs1;
BauRallg impl;
VwGG §42 Abs2 litc;
VwGG §42 Abs2 Z3 impl;
RS 1
In einem Bereich, in dem dem Nachbarn kein Mitspracherecht zukommt (Beeinträchtigung der AUSSICHT durch Bauführung auf dem Nachbargrund: Hinweis auf E vom , 0642/70, VwSlg 7873 A/1970) kann auch keine Verletzung von Verfahrensvorschriften vorliegen.
Norm
RS 2
Der Vorstellungswerber hat ein mit einer Beschwerde nach Art 131 B-VG durchsetzbares subjektives Recht auf Beachtung der bindenden Wirkung der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde, die in einem aufhebenden Vorstellungsbescheid ausgedrückt ist und den aufhebenden Spruch trägt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1430/69 E VS VwSlg 8091 A/1971 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984060101.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-61092