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VwGH 23.10.1986, 84/06/0038

VwGH 23.10.1986, 84/06/0038

Rechtssatz


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Normen
BauO Stmk 1968 §1 Abs2;
BauRallg;
RS 1
§ 1 Abs 2 der Stmk BauO räumt dem Nachbarn kein subjektivöffentliches Recht darauf ein, dass nur jene Grundstücke als Bauplatz gewidmet werden, welche durch eine ausreichende Zufahrt mit öffentlichen Verkehrsflächen verbunden sind, zumal diese Bestimmung öffentliche Interessen und nicht jene des Nachbarn wahrt. (Hinweis auf E vom , 1687/72, , 0856/76, vom , 2184/77, vom , 0241/78, vom , 83/06/0174, vom , 86/06/0183)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984060038.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-61081