VwGH 23.10.1986, 84/06/0038
VwGH 23.10.1986, 84/06/0038
Rechtssatz
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Normen | BauO Stmk 1968 §1 Abs2; BauRallg; |
RS 1 | § 1 Abs 2 der Stmk BauO räumt dem Nachbarn kein subjektivöffentliches Recht darauf ein, dass nur jene Grundstücke als Bauplatz gewidmet werden, welche durch eine ausreichende Zufahrt mit öffentlichen Verkehrsflächen verbunden sind, zumal diese Bestimmung öffentliche Interessen und nicht jene des Nachbarn wahrt. (Hinweis auf E vom , 1687/72, , 0856/76, vom , 2184/77, vom , 0241/78, vom , 83/06/0174, vom , 86/06/0183) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984060038.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-61081