Suchen Hilfe
VwGH 20.03.1984, 84/05/0001

VwGH 20.03.1984, 84/05/0001

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
BAO §308 Abs1 impl;
VwGG §46 Abs1;
RS 1
Das Verhalten des Kanzleibediensteten des Vertreters der Antragsteller (Überreichung der an den VwGH gerichteten Beschwerde in der Einlaufstelle des VfGH) als auch der Kanzleibediensteten des VfGH (Annahme der Beschwerde und Bejahung deren richtige Überreichung) stellt sich im Verhältnis zu den Antragstellern als ein unvorhergesehenes Ereignis dar, durch welches diese ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Beschwerdefrist einzuhalten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984050001.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-61015