VwGH 20.03.1984, 84/05/0001
VwGH 20.03.1984, 84/05/0001
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Das Verhalten des Kanzleibediensteten des Vertreters der Antragsteller (Überreichung der an den VwGH gerichteten Beschwerde in der Einlaufstelle des VfGH) als auch der Kanzleibediensteten des VfGH (Annahme der Beschwerde und Bejahung deren richtige Überreichung) stellt sich im Verhältnis zu den Antragstellern als ein unvorhergesehenes Ereignis dar, durch welches diese ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Beschwerdefrist einzuhalten. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984050001.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-61015