VwGH 09.10.1984, 84/04/0092
VwGH 09.10.1984, 84/04/0092
Rechtssatz
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Norm | VStG §51 Abs3; |
RS 1 | Wie der VwGH bereits mehrfach dargetan hat (Hinweis E VS , 2737/78, VwSlg 10116 A/1980) ist es eine Rechtsfrage, ob eine Berufung rechtzeitig oder verspätet eingebracht wurde, die die Behörde auf Grund der von ihr festgestellten Tatsachen zu entscheiden hat. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 83/04/0299 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984040092.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-61002