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VwGH 09.10.1984, 84/04/0092

VwGH 09.10.1984, 84/04/0092

Rechtssatz


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Norm
VStG §51 Abs3;
RS 1
Wie der VwGH bereits mehrfach dargetan hat (Hinweis E VS , 2737/78, VwSlg 10116 A/1980) ist es eine Rechtsfrage, ob eine Berufung rechtzeitig oder verspätet eingebracht wurde, die die Behörde auf Grund der von ihr festgestellten Tatsachen zu entscheiden hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0299 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040092.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-61002