VwGH 06.07.1984, 84/02/0204
VwGH 06.07.1984, 84/02/0204
Rechtssatz
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Norm | StVO 1960 §24 Abs1 lita; |
RS 1 | Wenn ein fahrunfähiges Fahrzeug nicht so rasch wie möglich aus einem Halteverbot entfernt wird, geht das anfänglich erlaubte "Anhalten" in der Folge in ein verbotenes Halten und schließlich in ein ebenso rechtswidriges Parken über. (Hinweis auf E vom , 2853/78). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984020204.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-60967