VwGH 30.11.1984, 83/17/0178
VwGH 30.11.1984, 83/17/0178
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Bestimmung des § 308 Abs 1 BAO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in gleicher Weise, weil etwa der § 71 Abs 1 lit a AVG 1950 oder der § 46 Abs 1 VwGG (Hinweis E , 82/16/0103). § 229 Abs 1 AbgO NÖ 1977 ist aber wiederum der angeführten Bestimmung der BAO nachgebildet und sohin mit den vorerwähnten Bestimmungen ebenfalls gleichartig. |
Normen | |
RS 2 | Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen eine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumnisse auszuschließen geeignet waren (Hinweis E , 83/11/0143). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983170178.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-60940