Suchen Hilfe
VwGH 30.11.1984, 83/17/0178

VwGH 30.11.1984, 83/17/0178

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
BAO §308 Abs1 impl;
LAO NÖ 1977 §229 Abs1;
VwGG §46 Abs1 impl;
RS 1
Die Bestimmung des § 308 Abs 1 BAO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in gleicher Weise, weil etwa der § 71 Abs 1 lit a AVG 1950 oder der § 46 Abs 1 VwGG (Hinweis E , 82/16/0103). § 229 Abs 1 AbgO NÖ 1977 ist aber wiederum der angeführten Bestimmung der BAO nachgebildet und sohin mit den vorerwähnten Bestimmungen ebenfalls gleichartig.
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
BAO §308 Abs1 impl;
LAO NÖ 1977 §229 Abs1;
VwGG §46 Abs1 impl;
RS 2
Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen eine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumnisse auszuschließen geeignet waren (Hinweis E , 83/11/0143).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983170178.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-60940