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VwGH 27.05.1983, 83/17/0065

VwGH 27.05.1983, 83/17/0065

Rechtssatz


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Normen
GewStG §4 Abs1;
HGB §17 Abs1;
RS 1
Der Kommanditist kann zur Zahlung der Gewerbesteuer (hier der Lohnsummensteuer) vom Gewerbebetrieb der Kommanditgesellschaft unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung als Gesamtschuldner (nicht bloß als Haftender) herangezogen werden (Hinweis: In dem vorliegenden Erkenntnis wird auf die deutsche Rechtslehre und Rechtsprechung zu der Frage dieser bewußten Abkehr von den handelsrechtlichen Grundsätzen hingewiesen).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2144/57 E VwSlg 1964 F/1959; RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983170065.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-60923