VwGH 27.10.1983, 83/16/0125
VwGH 27.10.1983, 83/16/0125
Rechtssätze
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Normen | VersandverfahrenDG 1973 §2 Abs1; ZollG 1955 §119 Abs1; |
RS 1 | § 2 Abs 1 des Versandverfahrens-Durchführungsgesetzes ist vom § 119 Abs 1 ZollG 1955 mitumfaßt. |
Norm | VersandverfahrenV 1977 Art11 lita; |
RS 2 | "Ordnungsgemäß durchgeführt" iSd Art 11 lit a VersandverfahrenV 1977 ist ein Versandverfahren dann, wenn der Hauptverpflichtete seinen durch die Versand-Verordnung auferlegten Pflichten in vollem Umfang nachgekommen ist. Der Hauptverpflichtete hat für alle Folgen einzutreten, die sich aus einem nicht ordnungsgemäßen Ablauf des Versandverfahrens ergeben können. |
Normen | VersandverfahrenV 1977 Art13; VersandverfahrenV 1977 Art19; VersandverfahrenV 1977 Art36 Abs1; ZollG 1955 §119 Abs1; |
RS 3 | Die Verletzung des von der Abgangszollstelle am Beförderungsmittel angebrachten Raumverschlusses ist als "Nichtstellung" und somit als "Zuwiderhandlung" zu qualifizieren. Sie löst als Rechtsfolge die Ersatzpflicht aus, weil in einem derartigen Fall von einer "ordnungsgemäßen Durchführung" des Versandverfahrens nicht gesprochen werden kann. |
Normen | |
RS 4 | Die im Rahmen des gemeinschaftlichen Versandverfahrens getroffenen Absprachen einer Arbeitsgruppe EWG - Östereich/EWG - Schweiz über die Auslegung des Begriffes der "ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens" sind wegen ihrer nicht gehörigen Kundmachung nicht geeignet, zur Grundlage eines Aktes der Vollziehung im Sinne des Art 18 Abs 1 und 2 B-VG genommen zu werden und können daher auch für den VwGH keine Bindungswirkung erzeugen. |
Norm | ZollG 1955 §119 Abs1; |
RS 5 | Die Nichterfüllung der in diesem Abgabentatbestand besonders umschriebenen Modalitäten ist als "Nichtstellung" des Begleitscheingutes zu qualifizieren (Hinweis E , 531/63, VwSlg 3028 F/1964). |
Normen | ZollG 1955 §119 Abs1; ZollG 1955 §174 Abs3 lita; |
RS 6 | Die Frage, ob die gemäß § 174 Abs 3 lit a ZollG 1955 kraft Gesetzes entstandene Zollschuld dem Warenempfänger eröffnet wurde, ist für die Ersatzpflicht (§ 119 Abs 1 ZollG 1955) des Verfügungsberechtigten (Begleitscheinnehmers) ohne jedes rechtliche Gewicht. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2079/76 E VwSlg 5080 F/1977 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5824 F/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983160125.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-60893