VwGH 21.03.1985, 83/16/0110
VwGH 21.03.1985, 83/16/0110
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Bloße wirtschaftliche Interessen - so etwa die tatsächliche Tragung von Abgaben eines anderen - können die Parteistellung des wirtschaftlich Belasteten nicht begründen. |
Normen | BAO §225 Abs1; ZollG 1955 §178 Abs1; |
RS 2 | Im Verfahren über die Geltendmachung der Sachhaftung ist es dem wirtschaftlich Belasteten verwehrt, Einwendungen gegen die Höhe der Abgabenschuld zu erheben. |
Normen | |
RS 3 | Dem im Spruch eines die Sachhaftung geltendmachenden Bescheides enthaltenen Hinweis, die Verwertung des beschlagnahmten Gegenstandes könne durch Bezahlung des Abgabenbetrages innerhalb einer bestimmten Frist abgewendet werden, kommt normativer Gehalt nicht zu. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 5976 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983160110.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-60890