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VwGH 21.03.1985, 83/16/0110

VwGH 21.03.1985, 83/16/0110

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Bloße wirtschaftliche Interessen - so etwa die tatsächliche Tragung von Abgaben eines anderen - können die Parteistellung des wirtschaftlich Belasteten nicht begründen.
Normen
BAO §225 Abs1;
ZollG 1955 §178 Abs1;
RS 2
Im Verfahren über die Geltendmachung der Sachhaftung ist es dem wirtschaftlich Belasteten verwehrt, Einwendungen gegen die Höhe der Abgabenschuld zu erheben.
Normen
RS 3
Dem im Spruch eines die Sachhaftung geltendmachenden Bescheides enthaltenen Hinweis, die Verwertung des beschlagnahmten Gegenstandes könne durch Bezahlung des Abgabenbetrages innerhalb einer bestimmten Frist abgewendet werden, kommt normativer Gehalt nicht zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5976 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983160110.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-60890

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