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VwGH 21.02.1985, 83/16/0027

VwGH 21.02.1985, 83/16/0027

Rechtssätze


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Normen
BAO §116 Abs1;
BAO §303 Abs1;
BAO §303 Abs4;
RS 1
Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 1 BAO ist nur dann zulässig, wenn eine nach den Grundsätzen des § 116 BAO zu beurteilende Bindung der Abgabenbehörde an die Entscheidung der Finanzstrafbehörde vorliegt; zudem müßten sich die Tatbestände des § 174 Abs 3 lit a zweiter Tatbestand ZollG einerseits und des § 37 FinStrG andererseits decken (Hinweis E , 6/74, VwSlg 4670 F/1974).
Norm
BAO §116 Abs1;
RS 2
Es besteht keine Bindung der Abgabenbehörde an das Ergebnis des sachgleichen Finanzstrafverfahrens.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983160027.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-60872