VwGH 21.02.1985, 83/16/0027
VwGH 21.02.1985, 83/16/0027
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 1 BAO ist nur dann zulässig, wenn eine nach den Grundsätzen des § 116 BAO zu beurteilende Bindung der Abgabenbehörde an die Entscheidung der Finanzstrafbehörde vorliegt; zudem müßten sich die Tatbestände des § 174 Abs 3 lit a zweiter Tatbestand ZollG einerseits und des § 37 FinStrG andererseits decken (Hinweis E , 6/74, VwSlg 4670 F/1974). |
Norm | BAO §116 Abs1; |
RS 2 | Es besteht keine Bindung der Abgabenbehörde an das Ergebnis des sachgleichen Finanzstrafverfahrens. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983160027.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-60872