VwGH 21.04.1983, 83/16/0016
VwGH 21.04.1983, 83/16/0016
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Bei der Entscheidung darüber, ob ein Säumniszuschlag verwirkt worden ist, habe die Abgabenbehörden auch Unrichtigkeiten der Abgabenverrechnung wahrzunehmen. Ein Säumniszuschlag kann nur wegen der nicht rechtzeitigen Entrichtung einer Abgabenschuld, nicht aber wegen eines fehlerhaften Verbuchungsvorganges einer Abgabenschuld eines anderen Abgabepflichtigen festgesetzt werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5779 F/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983160016.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-60869