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VwGH 21.04.1983, 83/16/0016

VwGH 21.04.1983, 83/16/0016

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Bei der Entscheidung darüber, ob ein Säumniszuschlag verwirkt worden ist, habe die Abgabenbehörden auch Unrichtigkeiten der Abgabenverrechnung wahrzunehmen. Ein Säumniszuschlag kann nur wegen der nicht rechtzeitigen Entrichtung einer Abgabenschuld, nicht aber wegen eines fehlerhaften Verbuchungsvorganges einer Abgabenschuld eines anderen Abgabepflichtigen festgesetzt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5779 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983160016.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-60869

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