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VwGH 12.04.1984, 83/15/0138

VwGH 12.04.1984, 83/15/0138

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Eine Verlustübernahme (Verlustabdeckung), die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft bewirkt wird, kann eine Leistung iSd § 2 Z 2 KVG sein. Die Verlustübernahme kann auch in einem Ergebnisabführungsvertrag im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses begründet sein. Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 2 KVG ist auszuschließen, wenn iS eines Leistungsaustausches die Obergesellschaft lediglich den Aufwand für Leistungen ersetzt, die die Organgesellschaft für sie erbrachte. Dies trifft aber auf die Übernahme des Gesamtverlustes nicht zu.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3649/80 E VwSlg 5644 F/1982 RS 1
Norm
RS 2
Es ist ohne Belang, ob dem zu deckenden Verlust eine Vermögenseinbuße entspricht oder ob es sich lediglich um eine sogenannte, durch steuerliche Sondervorschriften veranlaßten "Buchverlust" geht.
Norm
RS 3
Mit der Verlustübernahme wird die Leistung iSd § 2 Z 2 KVG auch dann bewirkt, wenn der Verlust mit künftigen Gewinnen verrechnet werden soll.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983150138.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-60860