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VwGH 30.06.1983, 83/15/0071

VwGH 30.06.1983, 83/15/0071

Rechtssatz


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Norm
ErbStG §3 Abs1 Z3;
RS 1
Ein steuerpflichtiger Schenkungsvorgang kann auch in einem Vertrag zugunsten Dritter liegen, wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene Leistung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt. Die Steuerpflicht wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Dritte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling des Vertragsteiles ist, der sich die Leistung an den Dritten ausbedungen hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0918/54 E VwSlg 1377 F/1956 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983150071.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-60831