Suchen Hilfe
VwGH 13.12.1984, 83/15/0036

VwGH 13.12.1984, 83/15/0036

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Eine Beschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist nur dann zulässig, wenn zuminderst die Möglichkeit besteht, dass der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem gesetzlich normierten subjektiven Recht verletzt wurde, dies gilt sogar dann, wenn dem Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren zu Unrecht Parteistellung zuerkannt worden sein sollte (Hinweis B , 0671/80).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983150036.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-60820