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VwGH 26.06.1984, 83/14/0251

VwGH 26.06.1984, 83/14/0251

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Bei einer Schätzung kann nicht auf eine bestimmte Ausgabenpost in ziffernmäßig feststehender Höhe Bedacht genommen werden, weil das Ziel der Schätzung, so annähernd wie möglich die Besteuerungsgrundlagen INSGESAMT zu ermitteln, dadurch in verzerrender Weise beeinträchtigt würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983140251.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-60800