VwGH 26.06.1984, 83/14/0251
VwGH 26.06.1984, 83/14/0251
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Bei einer Schätzung kann nicht auf eine bestimmte Ausgabenpost in ziffernmäßig feststehender Höhe Bedacht genommen werden, weil das Ziel der Schätzung, so annähernd wie möglich die Besteuerungsgrundlagen INSGESAMT zu ermitteln, dadurch in verzerrender Weise beeinträchtigt würde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983140251.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-60800