VwGH 17.01.1984, 83/14/0244
VwGH 17.01.1984, 83/14/0244
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §34; |
RS 1 | Es besteht keine sittliche Verpflichtung, nach einem verstorbenen Elternteil eine unbedingte Erbserklärung abzugeben und dadurch die Verbindlichkeit einzugehen, Schulden zu zahlen, die der Verstorbene seinerseits eingegangen ist, um nahen Angehörigen aus einer finanziellen Schwierigkeit zu helfen. Im besonderen sind Aufwendungen zur Vermeidung einer wirklichen oder vermeintlichen Nachrede in der Öffentlichkeit nicht zwangsläufig erwachsen (Hinweis auf E vom , 2953/78). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983140244.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-60797