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VwGH 26.06.1984, 83/14/0234

VwGH 26.06.1984, 83/14/0234

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §12 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs3;
RS 1
Scheidet bei einem Gewinnermittler gemäß § 4 Abs 3 EStG ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt aus dem Betriebsvermögen aus, so kann die durch eine infolge Versicherungsleistung im folgenden Jahr aufgedeckte stille Reserve von der Versicherungsleistung soweit abgezogen werden, daß eine Versteuerung der stillen Reserve unterbleibt (Gleichstellung mit bilanzierenden Steuerpflichtigen).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983140234.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60792