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VwGH 02.10.1984, 83/14/0229

VwGH 02.10.1984, 83/14/0229

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Ausführungen, daß eine Aussetzung auch im Hinblick auf ein ZIVILGERICHTLICHES Verfahren erfolgen kann (Hinweis E , 207/79).
Norm
RS 2
Das Interesse des Bfrs, endlich "zu seinem Geld zu kommen" und nicht für einen anderen Gesellschafter Steuern zahlen zu müssen, begründet kein überwiegendes Interesse iSd § 281 Abs 1 BAO (Hinweis E , 857/69).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983140229.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-60791

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