VwGH 21.02.1984, 83/14/0224
VwGH 21.02.1984, 83/14/0224
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ausführungen darüber, welches Maß an Sorgfalt durch eine "übersichtsweise Rahmenprüfung" seiner Einkommensteuererklärung ein Rechtsanwalt auch dann aufwenden muß, wenn er sich zur laufenden Führung der Aufzeichnungen einer qualifizierten Kanzleikraft und zur Ausarbeitung seiner Steuererklärung eines Wirtschaftstreuhänders bedient (hier im besonderen Überprüfung der Aufzeichnungen über die durchlaufenden Posten). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983140224.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-60788