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VwGH 26.09.1985, 83/14/0201

VwGH 26.09.1985, 83/14/0201

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §28;
GewStG §12 Abs2 Z2;
GewStG §7 Z8;
RS 1
Die Einräumung einer Abbauberechtigung gegen ein Entgelt, das mit einem bestimmten Kubikmeterpreis des abgebauten Materials bemessen ist, führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das Entgelt fällt beim Abbauberechtigten unter die Hinzurechnungsvorschriften der §§ 7 Z 8 und 12 Abs 2 Z 2 GewStG, weil die Abbauberechtigung nicht als ein "in Grundbesitz bestehendes Wirtschaftsgut", sondern als "Gewerbeberechtigung" anzusehen ist. Lediglich der auf die Benutzung des jeweiligen Grundstückes zwecks Abbaues des Bodenschatzes entfallende Entgeltsteil ist von der Hinzurechnung ausgenommen (Hinweis auf E , 125/69 und E , 824/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6030 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983140201.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60779