VwGH 26.09.1985, 83/14/0201
VwGH 26.09.1985, 83/14/0201
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Einräumung einer Abbauberechtigung gegen ein Entgelt, das mit einem bestimmten Kubikmeterpreis des abgebauten Materials bemessen ist, führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das Entgelt fällt beim Abbauberechtigten unter die Hinzurechnungsvorschriften der §§ 7 Z 8 und 12 Abs 2 Z 2 GewStG, weil die Abbauberechtigung nicht als ein "in Grundbesitz bestehendes Wirtschaftsgut", sondern als "Gewerbeberechtigung" anzusehen ist. Lediglich der auf die Benutzung des jeweiligen Grundstückes zwecks Abbaues des Bodenschatzes entfallende Entgeltsteil ist von der Hinzurechnung ausgenommen (Hinweis auf E , 125/69 und E , 824/78). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6030 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983140201.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-60779