VwGH 06.12.1983, 83/14/0175
VwGH 06.12.1983, 83/14/0175
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Es besteht weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung des Vaters, die MEHRkosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß der Sohn sein Universitätsstudium nicht - wie es möglich wäre - an seinem Wohnort, sondern in jener Stadt absolviert, wo seine Verlobte ihren Wohnort und Beschäftigungsort hat. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983140175.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-60773