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VwGH 06.12.1983, 83/14/0175

VwGH 06.12.1983, 83/14/0175

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Es besteht weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung des Vaters, die MEHRkosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß der Sohn sein Universitätsstudium nicht - wie es möglich wäre - an seinem Wohnort, sondern in jener Stadt absolviert, wo seine Verlobte ihren Wohnort und Beschäftigungsort hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140175.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-60773