Suchen Hilfe
VwGH 03.04.1984, 83/14/0166

VwGH 03.04.1984, 83/14/0166

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955;
RS 1
Fragen wie Verjährung, Zustellungsmängel, Forderung überhöhter Beträge etc sind der Überprüfung und Beurteilung durch die Behörden des nach Art 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249, bei der Vollstreckung ERSUCHTEN STAATES entzogen, weil diese Behörden an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in der die Unanfechtbarkeit bestätigt wird, gebunden sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983140166.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-60769