VwGH 08.11.1983, 83/14/0108
VwGH 08.11.1983, 83/14/0108
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Gewährt ein Dritter im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, wobei die Konditionen im wesentlichen darin bestehen, daß über die gesamt 22-jährige Laufzeit ein fixer Zinssatz von 4 vH vereinbart wird, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie für die Jahre 1977 bis 1980 im Unterschied zwischen einer 4%-igen und einer 6%-igen Verzinsung einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) erblickt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983140108.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-60756