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VwGH 08.11.1983, 83/14/0108

VwGH 08.11.1983, 83/14/0108

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §25 Abs2;
RS 1
Gewährt ein Dritter im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, wobei die Konditionen im wesentlichen darin bestehen, daß über die gesamt 22-jährige Laufzeit ein fixer Zinssatz von 4 vH vereinbart wird, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie für die Jahre 1977 bis 1980 im Unterschied zwischen einer 4%-igen und einer 6%-igen Verzinsung einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) erblickt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140108.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-60756

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