VwGH 06.12.1983, 83/14/0061
VwGH 06.12.1983, 83/14/0061
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §14 Abs1 idF 1977/645; |
RS 1 | Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche zu berücksichtigende "Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten)" sind Zeiten, die der Arbeitgeber freiwillig bei Ermittlung der Abfertigung anrechnet und die entweder (ohne nach dem Gesetz anzrechnungsPFLICHTIG zu sein) bei ihm oder bei einem oder mehreren inländischen oder ausländischen früheren Arbeitgebern tatsächlich verbracht wurden. Als selbstständig Erwerbstätiger zurückgelegte Zeiten können Ansprüche oder Anwartschaften auf Abfertigungen niemals erzeugen und kommen daher als "Beschäftigungszeiten" unter dem auch § 14 Abs 1 EStG 1972 allein zugrundeliegenden Aspekt des Rechtsinstitutes der "Abfertigung" nicht in Frage. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5837 F/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983140061.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-60745