Suchen Hilfe
VwGH 06.12.1983, 83/14/0061

VwGH 06.12.1983, 83/14/0061

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1972 §14 Abs1 idF 1977/645;
RS 1
Bei Ermittlung der Abfertigungsansprüche zu berücksichtigende "Beschäftigungszeiten (Vordienstzeiten)" sind Zeiten, die der Arbeitgeber freiwillig bei Ermittlung der Abfertigung anrechnet und die entweder (ohne nach dem Gesetz anzrechnungsPFLICHTIG zu sein) bei ihm oder bei einem oder mehreren inländischen oder ausländischen früheren Arbeitgebern tatsächlich verbracht wurden. Als selbstständig Erwerbstätiger zurückgelegte Zeiten können Ansprüche oder Anwartschaften auf Abfertigungen niemals erzeugen und kommen daher als "Beschäftigungszeiten" unter dem auch § 14 Abs 1 EStG 1972 allein zugrundeliegenden Aspekt des Rechtsinstitutes der "Abfertigung" nicht in Frage.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 5837 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140061.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-60745